
Schulungen
Basis- oder Auffrischungsschulung?
Die Präventionsvorgaben regeln, dass bestimmte Tätigkeiten (z.B. Gruppenleitung, Betreuer*in bei einem Zeltlager oder der 72 Stunden Aktion,...) nur übernommen werden dürfen, wenn vorher/zu Beginn eine Präventionsschulung besucht wird.
Übernimmst du die Tätigkeit zum ersten Mal, musst du an einer Basisschulung (früher: Grundlagenschulung oder Präventionsschulung B) teilnehmen. Danach braucht es alle fünf Jahre eine Auffrischungsschulung (oder wieder eine Basisschulung, wenn dir das lieber ist).
Die Schulungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zielen darauf, alle (ehrenamtlichen und hauptamtlichen) Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu qualifizieren, deren Handlungskompetenz zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit in der kirchlichen Jugendarbeit zu etablieren.
Hinweis zum Umgang mit Betroffenheit:
Das Thema sexualisierte Gewalt, das wir in dieser Schulung behandeln, kann manchmal zu starken Emotionen führen. Beispielsweise, weil Du von einem Missbrauchsfall in Deinem Freundes- oder Verwandtenkreis weißt, Du selbst betroffen bist oder weil Du aus ganz anderen Gründen gerade besonders sensibel bist). Während der Präventionsschulung sind wir nur begrenzt in der Lage, darauf reagieren zu können.
Daher melde Dich gerne bei der verantwortlichen Person der Schulung falls Du mehr Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Schulung willst. Wenn Du beispielsweise selbst von sexualisierter Gewalt betroffen bist und unsicher bist, ob Du die Schulung emotional „packst“, können dann Möglichkeiten der Teilnahme und Alternativen besprochen werden.
Schulungsangebote:
Alle Schulungsangebote der KJA Freiburg findest du hier.
Hinweis: Weitere Schulungen sind nach Absprache möglich!





